2.2.2 Die Zuordnung der Zahlung von USD 44'707.00 am 31. Juli 2013 ist hingegen umstritten. Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrer Anklageschrift fest, dass die Kommissionen für Mai und Juni 2013 zusammen ausbezahlt worden seien und ihrer Berechnung leicht veränderte Parameter zugrunde gelegen hätten, welche nicht dokumentiert seien (SG GD 1 Ziff. 1.2.1.2.5). Die Verteidigung machte geltend, es sei davon auszugehen, dass die Vergütung für Geschäfte mit Dritten für andere Rohstoffe bezahlt worden seien. Dies werde auch dadurch gestützt, dass AF.