_, dass der Preis für Oktober USD 86.00/dmt und ihre "commission" USD 1.00/dmt betrage, was dem schriftlich vereinbarten Preis und dann auch der bezahlten "commission" entsprach. Am 20. November 2012 hat die Beschuldigte sodann nachgefragt, wann die "commission" für die Oktober-Lieferung bezahlt werde, worauf AF.________ am 21. November 2012 antwortete, Herr AE.________ habe der Zahlung ihrer "commission" für Oktober zugestimmt und sie hätten das Geld diesen Nachmittag überwiesen. Am 24. November 2012 bedankte sich die Beschuldigte für das erhaltene Geld. Diese Zuordnung wird von der Verteidigung auch nicht bestritten (SG GD 9/2/5 Ziff.