Die Zahlung von USD 35'000.00 am 4. Januar 2012 lässt sich hingegen nicht klar einer Lieferung zuordnen. Die Lieferungen im November und Dezember 2011 betrugen zusammen 24'490.90 dmt. Die "commission" hätte entsprechend rund USD 1.40/dmt betragen müssen. Die Beschuldigte erklärte in ihrer Stellungnahme einzig bei dieser Zahlung von USD 35'000.00 (ausdrücklich), dass sie nichts mit den Eisenerzverkäufen der Seite 22/123