GD 9/5/4 Ziff. 82). Die Zahlung vom 27. April 2012 über USD 15'000.00 passt sodann beim Standard- Ansatz zur Lieferung von 15'269.64 dmt im März 2012. Da für die Lieferung im Februar 2012 die "commission" ebenfalls als gerundeter Betrag ausbezahlt wurde, besteht auch in Anbetracht des engen zeitlichen Bezugs zweifellos ein Zusammenhang zwischen Zahlung und Lieferung, auch wenn die Verteidigung diesen (pauschal) bestreitet (SG GD 9/2/5 Ziff. 104; OG GD 9/5/4 Ziff.