2.1.1 Diese Gegenüberstellung von Lieferungen, Zahlungen an die Beschuldigte und Chat- Nachrichten zeigt klar auf, dass die Zahlungen und die Lieferungen in direktem Zusammenhang standen. Am 5. März 2012 forderte die Beschuldigte von AF.________ die "commission" für Februar ein und bat um Zahlung bis am 15. März 2012. Am 15. März 2012 ging sodann eine Zahlung von USD 20'000.00 von AF.________ ein. Gemäss der an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Stellungnahme der Beschuldigten betrug die Standard-Entschädigung/Kommission für Eisenerzverkäufe USD 1.00/dry ton (SG GD 9/1/1/1 S. 4).