Bestritten und im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen ist jedoch der Zusammenhang dieser Zahlungen mit den Verträgen und Lieferungen bzw. der Grund für die Zahlungen. Weiter stellt sich die Frage, ob die chinesischen Gesellschaften höhere Preise bezahlt hätten bzw. ob die "commission" einen Preisbestandteil darstellte, sowie ob die Zahlungen die Preise oder andere Konditionen beeinflusst haben. Schliesslich ist zu prüfen, ob die Privatklägerinnen von Zahlungen chinesischer Gesellschaften an ihre Mitarbeiter Kenntnis hatten und/oder dies toleriert hatten. 2. Zusammenhang zwischen Lieferungen und Zahlungen