Im Übrigen sind die Ausführungen korrekt, weshalb unter Vorbehalt der obenerwähnten Korrekturen auf das vorinstanzliche Urteil verwiesen wird (OG GD 1 E. B.III.4). 5. Rahmenvertrag B.a. AG - Y. Ltd./2011 Die Ausführung der Vorinstanz sind – unter Vorbehalt der nachstehenden Ergänzung – zutreffend. Es wird deshalb auf diese verwiesen (OG GD 1 E. B.III.5). Folgende Nachricht von AB.________ ist noch ergänzend aufzuführen (D 25/2/5/40-41): 28.12.2012: Ok. The rest LC can be done next week and Start January's LC as well. Your commission can be made on Monday for sure.