Die zweite datiert vom 27. Oktober 2011 und enthält einen Preis von USD 145.00/dmt bei gleicher Menge (D 20/1/1358-1359). Gemäss der Erklärung der Privatklägerin B.a.________AG sei das Addendum vom 4. Oktober 2011 mit jenem vom 27. Oktober 2011 ersetzt worden (HD 2/2/43). Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz wurden nicht sieben, sondern neun Zusatzvereinbarungen (bzw. zehn, wenn beide Versionen für November 2011 gezählt werden) geschlossen.