4.2 Die Verteidigung stellte mit Eingabe vom 3. Januar 2022 folgende Beweisanträge: Edition bei der B.a.________AG sämtlicher E-Mails und Unterlagen der X.________Ltd., mittels welchen die B.a.________AG von der X.________Ltd. über finanzielle Zuwendungen an den Mitarbeiter R.________ orientiert wurde und/oder welche in einem Zusammenhang zu dieser Thematik stehen, so insbesondere sämtliche nach dem 12. August 2013 ergangene E-Mails, dies unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB, und die Einvernahmen als Zeugen von AA.________, AD.________, AE.________, AF.________, AB.________ und AH.________ (OG GD 2/6).