20. Im Rahmen des Beweisverfahrens wurde die Beschuldigte zur Person befragt. Zur Sache machte sie hingegen keine Aussagen (OG GD 9/5 S. 3-5). Die Verteidigung erneuerte anschliessend ihre bereits vorgängig gestellten, von der Verfahrensleitung jedoch abgewiesenen Beweisanträge (Beweisanträge 1-7). Zusätzlich beantragte sie, das Schlichtungsgesuch der B.a.________AG vom 11. März 2022 zu den Akten zu nehmen (Beweisantrag 8) und Q.________ als Zeugen zu befragen (Beweisantrag 9; OG GD 9/5/2). Die übrigen Parteien verzichteten auf Beweisanträge.