19. Am 4. Mai 2022 fand die Berufungsverhandlung statt, an welcher der zuständige Staatsanwalt, der erbetene Verteidiger und die Beschuldigte sowie der Vertreter der Privatklägerinnen teilnahmen. Der beschwerte Dritte, dem die Teilnahme freigestellt worden war, erschien nicht zur Berufungsverhandlung und machte auch nicht von der Möglichkeit einer schriftlichen Eingabe Gebrauch.