17. Mit Schreiben vom 21. April 2022 informierte der Verteidiger das Gericht über die familiäre Situation und den gesundheitlichen Zustand der Beschuldigten und hielt fest, dass diese an der Berufungsverhandlung keine Aussagen machen werde (OG GD 2/10). 18. Am 28. April 2022 wurde praxisgemäss ein aktueller Strafregisterauszug über die Beschuldigte eingeholt. Dieser zeigt keine Verurteilungen und keine neuen Strafuntersuchungen (OG GD 8/3).