14. Nach Rücksprache mit den Parteien wurde der Termin für die Berufungsverhandlung auf den 4. Mai 2022 (Reservetag 5. Mai 2022) festgesetzt (OG GD 7/5). Die Beschuldigte wurde separat zur Berufungsverhandlung vorgeladen (OG GD 8/1). 15. Am 9. April 2022 reichte der Vertreter der Privatklägerinnen mittels elektronischer Eingabe einen Auszug aus seinen Plädoyernotizen ein. Die Datei konnte jedoch nicht geöffnet werden, weshalb die Kanzlei des Obergerichts den Vertreter der Privatklägerinnen kontaktierte und sein Sekretariat mit E-Mail vom 13. April 2022 die Plädoyernotizen nochmals zustellte (OG GD 9/1-4).