5.2 Eventualiter sei gegenüber der Beschuldigten D.________ auf eine staatliche Ersatzforderung in Höhe von USD 688'237.30 bzw. im entsprechenden Gegenwert in Schweizer Franken zum Kurswert im Rechtskraftzeitpunkt zu erkennen und die Durchsetzung dieser Forderung gemäss angefochtenem Urteil sicherzustellen."