"1. Die Beschuldigte D.________ sei schuldig zu sprechen  des gewerbsmässigen Betrugs im Sinne von Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB;  und der mehrfachen passiven Privatbestechung im Sinne von Art. 4a Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 23 Abs. 1 aUWG. 2. Eventualiter sei die Beschuldigte D.________ schuldig zu sprechen  der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung im Sinne von Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB;  und der mehrfachen passiven Privatbestechung im Sinne von Art. 4a Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 23 Abs. 1 aUWG.