8. Ebenfalls am 26. Oktober 2021 (Postaufgabe: 25. Oktober 2021) ging eine gemeinsame Berufungserklärung der Privatklägerinnen B.a.________AG und B.b.________Ltd.. beim Gericht ein. Diese erklärten, die Berufung beschränke sich auf die Dispositivziffern A.1.1, A.4.2, A.6, A.7, A.8, A.10, A.11, A.12 sowie auf den Freispruch vom Vorwurf der passiven Bestechung gemäss Art. 4a Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 23 Abs. 1 aUWG, welcher in der Begründung, nicht aber im Dispositiv des Urteils erwähnt werde. Sie stellten folgende Anträge (OG GD 3/1): Seite 7/123