3. D.________ sei für die Untersuchung, das erstinstanzliche Verfahren sowie das Berufungsverfahren angemessen zu entschädigen. 4. Es sei von einer Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte sowie von einer Anordnung von Ersatzforderungen abzusehen. 5. Es seien die beschlagnahmten Vermögenswerte D.________ vollumfänglich herauszugeben. 6. die angeordnete Grundbuchsperre über die Eigentumswohnung von D.________ und G.________ in E.________ (Grundstück Nr. xxx) sei aufzuheben.