7. Am 26. Oktober 2021 (Postaufgabe: 25. Oktober 2021) ging die Berufungserklärung der Verteidigung der Beschuldigten D.________ bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) ein. Darin erklärte sie, das vorinstanzliche Urteil mit Ausnahme der Dispositivziffern 1 und 6-8 vollumfänglich anzufechten und stellte folgende Anträge (OG GD 2/1): "1. D.________ sei vollumfänglich freizusprechen. 2. Die Kosten der Untersuchung, des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des Berufungsverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen.