11. Die Beschuldigte D.________ wird verpflichtet, die B.a.________AG für ihre anwaltlichen Aufwendungen im vorliegenden Strafverfahren mit CHF 26'137.43 zu entschädigen. Im darüber hinausgehenden Betrag wird der Entschädigungsantrag der B.a.________AG abgewiesen. Seite 6/123 12. Die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte wird nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel aufgehoben, sodass sie den Berechtigten alsdann zurückgegeben werden können: