10.3 Ein ggfls. verbleibender Restbetrag auf dem, auf D.________ lautenden Privatkonto 0273- 107677.XXX bei der M.________Bank wird der Beschuldigten nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtmittel sowie nach Erledigung der Anordnungen in Ziff. I.4.2, I.9, I.10.1 und I.10.2 des Urteilsdispositivs zurückgegeben.