5. Die Beschuldigte D.________ wird für die Aufwendungen in Zusammenhang mit ihrer erbetenen Verteidigung mit CHF 28'455.41 aus der Staatskasse entschädigt. Die Entschädigung wird mit den, der Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten verrechnet. 6. Der Antrag [der B.a.________AG], die Beschuldigte [D.________] zu verpflichten, der Privatklägerin B.a.________AG Schadenersatz von CHF 1'079'121.30 (CHF 741'885.30 + CHF 337'236.00) zuzüglich Zins zu 5% auf CHF 854'500.15 (CHF 517'264.15 + CHF 337'236.00) ab 24. Juni 2021 zu bezahlen, wird abgewiesen.