4.2 Das beschlagnahmte Guthaben auf dem, auf die Beschuldigte D.________ lautenden Privatkonto 0273-107677.XXX bei der M.________Bank wird mit den, der Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten bzw. der entsprechenden staatlichen Forderung verrechnet, soweit der beschlagnahmte Betrag nicht zur Durchsetzung der gegenüber der Beschuldigten festgesetzten Ersatzforderung gemäss Ziff. I.10 des Urteilsdispositivs und zur Deckung der beim Staat ggfls. anfallenden Vollstreckungskosten in Zusammenhang mit dieser Ersatzforderung verwendet wird.