5. Am 4. Oktober 2021 versandte die Vorinstanz das begründete Urteil. Dieses wurde von den beiden Verteidigern, dem Rechtsvertreter der Privatklägerin B.a.________AG und B.b.________Ltd.. und dem beschwerten Dritten am 5. Oktober 2021 in Empfang genommen (SG GD 10/2/1-2; 10/3/1/1; 10/5/1/1). Der Rechtsvertreter der Privatklägerin H.________ AG nahm das Urteil am 6. Oktober 2021 entgegen (SG GD 10/4/1/1). Der Urteilsspruch betreffend die Beschuldigte lautete wie folgt: "A. D.________ 1. Die Beschuldigte D.________ wird von folgenden Tatvorwürfen freigesprochen: