3. Am 7. September 2021 fällte die Vorinstanz ihr Urteil und versandte es am 8. September 2021 im Dispositiv (SG GD 10/1). Dieser Urteilsspruch wurde von der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung der Beschuldigten D.________, der Verteidigung der Beschuldigten I.________, dem Rechtsvertreter der Privatklägerin H.________ AG und vom beschwerten Dritten am 9. September 2021 und vom Rechtsvertreter der Privatklägerinnen B.a.________AG und B.b.________Ltd.. am 10. September 2021 in Empfang genommen (SG GD 10/1/1).