{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-07-11", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-39_2022-07-11.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_39_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_39", "Checksum": "1ed198f00ee43444dae63ee4d2a992d7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 39"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:54:11", "Checksum": "3c17e10d884cde891537a88cd29d46ec", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39\nRegeste:\nmehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial\n\n erwartet, dass, wenn man eine Gefälligkeit erhält, auch eine Gefälligkeit zurückgibt, wobei\ndies nicht sofort erfolgen muss. \"Guanxi\" trägt deshalb auch zu Korruption bei bzw. lässt sich\nnicht (immer) eindeutig von Korruption abgrenzen (vgl. auch <https://china-wiki.de/guanxi-\nfuer-beziehungen-ein-kurze-begriffsgeschichte/> und <https://china-wiki.de/guanxi-china-\nfallbeispiele-beziehungen-netzwerke/>, beides besucht am 21. Juni 2022).\n\n3.2.4 In dem verteidigerseits eingereichten Schreiben vom 19. April 2018 hat AE.________\n(General Manager der V.________Ltd.) erklärt, dass die Zahlungen an die Beschuldigte\nnichts mit der \"B.________\" und deren Geschäft zu tun gehabt hätten und es \"general\npractice\" in China sei, den Profit mit zuverlässigen Partnern und Freunden zu teilen (SG GD\n9/1/1/3). AD.________ (General Manager der X.________Ltd.) hat im Schreiben vom 19.\nMärz 2018 dargelegt, dass in China viele Menschen mit dem Prinzip \"nice to me and I'll be\nnicer to you\" leben würden. Während ihrer Unternehmensentwicklung hätten sie dieses\nPrinzip auch auf ihre ausländischen Freunde angewandt. Die Beschuldigte sei eine alte\nFreundin und nicht nur eine Geschäftspartnerin gewesen. Es sei allgemein verbreitet und\nnormal, dass sie eine \"service fee\" an Freunde als Zeichen des Dankes zahlen würden, wenn\ndiese ein zusätzliches Geschäft vermitteln oder einen guten Geschäftsratschlag geben\nwürden (SG GD 9/1/1/4; HD 5/1/69). Zwei Vertreter sonstiger, offensichtlich chinesischer\nGesellschaften haben ebenfalls bestätigt, dass Kommissionszahlungen üblich seien und\nnichts mit den Preisen für erworbene Waren zu tun hätten; sie würden für die Vermittlung\nneuer Geschäfte, ausgezeichnete Vertragsabwicklungen und professionelle Beratungen\ngezahlt (GD 9/1/1/5 f.).\n\n3.2.5 Nach dem Gesagten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von der Beschuldigten\nund ihrer Verteidigung angerufene Praxis chinesischer Unternehmen tatsächlich besteht. Zu\nprüfen ist nun, ob die Zahlungen an die Beschuldigte auch aufgrund dieser Praxis geleistet\nworden sind.\n\n3.3\n3.3.1 Die Beschuldigte führte in ihrer Stellungnahme vom 19. Juni 2021 aus, dass AB.________\n(Y.________Ltd.) ihr im Januar 2012 anlässlich eines Telefongesprächs erklärt habe, ihr\nanstelle von AK.________ eine Vergütung/Kommission zu bezahlen, die Standard-\nKommission USD 1.00/dry ton betrage und die Bezahlung von Vergütungen/Kommissionen\nauf dem chinesischen Markt allgemeine Praxis sei, wenn das Geschäft gut verlaufe. Es sei\nein Zeichen der guten und langen Zusammenarbeit, Freundschaft, Verlässlichkeit und\nGarantie der Vertragserfüllung (SG GD 9/1/1/1 S. 3; vgl. SG GD 9/2/5 Ziff. 67-69). Die\nVerteidigung fügte an, dass eine Ablehnung als Zeichen der Respektlosigkeit gesehen werde\n(SG GD 9/2/5 Ziff. 69). Auch zur V.________Ltd. erklärte die Beschuldigte, AF.________\nhabe anfangs 2012 anlässlich eines Telefongesprächs erwähnt, dass Herr AE.________ mit\nder Zusammenarbeit sehr zufrieden sei und er ihr für die gute Arbeit, Unterstützung und\nZuverlässigkeit danken wolle (SG GD 9/1/1/1 S. 4; vgl. SG GD 9/2/5 Ziff. 84). Die erste\nVergütung der V.________Ltd. habe sie am 4. Januar 2012 erhalten (für ein Geschäft, das\nnichts mit dem Eisenerzverkauf der B.a.________AG zu tun habe; SG GD 9/1/1/1 S. 4). Zur\nW.________Ltd. bzw. Z.________Ltd. schrieb die Beschuldigte, AH.________ habe\nanlässlich eines Treffens im September oder Oktober 2013 gesagt, die Z.________Ltd. sei\nmit ihrer Zusammenarbeit sehr zufrieden und möchte eine Vergütung/Kommission bezahlen,\nwenn sie die Möglichkeit habe. AH.________ habe erklärt, es sei allgemeine Praxis in China\nSeite 44/123\n\nund sie solle es als Zeichen der guten Zusammenarbeit, des Respekts, der Zuverlässigkeit,\nder Freundschaft und als Zeichen von \"Guanxi\" annehmen (SG GD 9/1/1/1 S. 5).\n\n3.3.2 Zur Hilfe bzw. Beratung der chinesischen Geschäftspartner bei diversen Fragen machten die\nBeschuldigten und ihre Verteidigung folgende Ausführungen: AK.________ (Agent der\nY.________Ltd.) habe sie regelmässig angerufen und verschiedene Fragen zu\nEisenbahnplänen und Transporten gestellt, was sie Herrn AB.________ (Y.________Ltd.)\nmitgeteilt habe (SG GD 9/1/1/1 S. 3; vgl. SG GD 9/2/5 Ziff. 66). Gemäss Verteidigung habe\nAB.________ die Beschuldigte bei Fragen, welche nicht das direkte Geschäft mit\nB.________ betrafen, beiziehen und um Rat bitten können (SG GD 9/2/5 Ziff. 65; vgl. HD\n5/1/62 Ziff. 26). Betreffend die V.________Ltd. führte die Beschuldigte aus, Herr\nAE.________ sei ein Spezialist im Maschinen-Geschäft gewesen, habe aber keine\nErfahrungen im Eisenerz- und Kohle-Geschäft gehabt. Er habe ihr oft verschiedene Fragen\nzur Qualität, zum Verkauf und Transport von Kohle gestellt. Zudem habe er auch um Hilfe\nbeim Verkauf seiner Maschinen in Russland, der Ukraine und anderen Märkten gefragt. Sie\nhabe immer versucht zu helfen (OG GD 9/1/1/1 S. 4; vgl. SG GD 9/2/5 Ziff. 82-83).\nAH.________ (Z.________Ltd.) habe sie gelegentlich kontaktiert, wenn er Fragen zum\nHandel, Rohstoffen und allgemein zum Markt gehabt habe (SG GD 9/1/1/1 S. 4).\n\n"}