{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-07-11", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-39_2022-07-11.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_39_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_39", "Checksum": "1ed198f00ee43444dae63ee4d2a992d7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 39"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:54:11", "Checksum": "3c17e10d884cde891537a88cd29d46ec", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39\nRegeste:\nmehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial\n\n 10. Gegenüber der Beschuldigten D.________ wird auf eine staatliche Ersatzforderung in Höhe von\nUSD 663'737.30 bzw. im entsprechenden Gegenwert in Schweizer Franken zum Kurswert im\nRechtskraftzeitpunkt erkannt.\n\n10.1 Die Durchsetzung der Ersatzforderung sowie der ggfls. in diesem Zusammenhang anfallenden\nVollstreckungskosten erfolgt aus dem beschlagnahmten Guthaben auf dem auf D.________\nlautenden Privatkonto 0273-107677.XXX bei der M.________Bank.\n\n10.2 Die Beschlagnahme des auf D.________ lautenden Privatkontos 0273-107677.XXX bei der\nM.________Bank wird zwecks Sicherung der Ersatzforderung aufrechterhalten, und zwar bis zu\nderen vollständiger Bezahlung oder bis in einem allfälligen Zwangsvollstreckungsverfahren über\ndie Anordnung von Sicherungsmassnahmen gemäss Art. 98 ff. SchKG entschieden wurde oder\nbis zwölf Monate seit Rechtskraft der Festsetzung der Ersatzforderung abgelaufen sind.\n\n10.3 Ein ggfls. verbleibender Restbetrag auf dem, auf D.________ lautenden Privatkonto 0273-\n107677.XXX bei der M.________Bank wird der Beschuldigten nach unbenütztem Ablauf der\nRechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtmittel sowie nach Erledigung der Anordnungen\nin Ziff. I.4.2, I.9, I.10.1 und I.10.2 des Urteilsdispositivs zurückgegeben.\n\n11. Die Beschuldigte D.________ wird verpflichtet, die B.a.________AG für ihre anwaltlichen\nAufwendungen im vorliegenden Strafverfahren mit CHF 26'137.43 zu entschädigen. Im darüber\nhinausgehenden Betrag wird der Entschädigungsantrag der B.a.________AG abgewiesen.\nSeite 6/123\n\n12. Die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte wird nach unbenütztem Ablauf der\nRechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel aufgehoben, sodass sie den\nBerechtigten alsdann zurückgegeben werden können:\n\n 1 Fingerring, Bulgari; Aufbewahrungsort Tresor der Staatsanwaltschaft;\n 8 Geschenkmünzen \"Einkaufszentrum Glatt\"; Aufbewahrungsort Tresor der\nStaatsanwaltschaft;\n Bargeld, inkl. umgewechselte ausländische Währungen, total CHF 1'366.40;\nAufbewahrungsort Gerichtskasse (D 8/2/1 f.);\n Privatkonto 77-116.112-XX bei der P.________Bank;\n Sparkonto 77-135.037-XX bei der P.________Bank;\n Privatkonto 1100-5420.XXX bei der O.________Bank;\n Sparkonto 3500-4.5397XX.X bei der O.________Bank;\n Sparkonto 0273-107677.XXX bei der M.________Bank;\n Grundstück Nr. xxx, STWE Nr. D-5 im OG, GBBl. xxx, E.________.\"\n\n6. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2021 verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Einreichung\neiner Berufungserklärung (OG GD 5/1).\n\n7. Am 26. Oktober 2021 (Postaufgabe: 25. Oktober 2021) ging die Berufungserklärung der\nVerteidigung der Beschuldigten D.________ bei der Strafabteilung des Obergerichts des\nKantons Zug (nachfolgend: Gericht) ein. Darin erklärte sie, das vorinstanzliche Urteil mit\nAusnahme der Dispositivziffern 1 und 6-8 vollumfänglich anzufechten und stellte folgende\nAnträge (OG GD 2/1):\n\n\"1. D.________ sei vollumfänglich freizusprechen.\n\n2. Die Kosten der Untersuchung, des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des Berufungsverfahrens\nseien auf die Staatskasse zu nehmen.\n\n3. D.________ sei für die Untersuchung, das erstinstanzliche Verfahren sowie das\nBerufungsverfahren angemessen zu entschädigen.\n\n4. Es sei von einer Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte sowie von einer Anordnung\nvon Ersatzforderungen abzusehen.\n\n5. Es seien die beschlagnahmten Vermögenswerte D.________ vollumfänglich herauszugeben.\n\n6. die angeordnete Grundbuchsperre über die Eigentumswohnung von D.________ und\nG.________ in E.________ (Grundstück Nr. xxx) sei aufzuheben.\n\n7. Die Zivilklagen der Privatkläger seien abzuweisen. Eventualiter seien die Zivilklagen auf den\nZivilweg zu verweisen.\n\n8. Von der Zusprechung einer Entschädigung zugunsten der Privatklägerin sei abzusehen.\"\n\n8. Ebenfalls am 26. Oktober 2021 (Postaufgabe: 25. Oktober 2021) ging eine gemeinsame\nBerufungserklärung der Privatklägerinnen B.a.________AG und B.b.________Ltd.. beim\nGericht ein. Diese erklärten, die Berufung beschränke sich auf die Dispositivziffern A.1.1,\nA.4.2, A.6, A.7, A.8, A.10, A.11, A.12 sowie auf den Freispruch vom Vorwurf der passiven\nBestechung gemäss Art. 4a Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 23 Abs. 1 aUWG, welcher in der\nBegründung, nicht aber im Dispositiv des Urteils erwähnt werde. Sie stellten folgende\nAnträge (OG GD 3/1):\nSeite 7/123\n\n\"1. Die Beschuldigte D.________ sei schuldig zu sprechen\n des gewerbsmässigen Betrugs im Sinne von Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB;\n und der mehrfachen passiven Privatbestechung im Sinne von Art. 4a Abs. 1 lit. b i.V.m.\nArt. 23 Abs. 1 aUWG.\n\n2. Eventualiter sei die Beschuldigte D.________ schuldig zu sprechen\n der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung im Sinne von Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3\nStGB;\n und der mehrfachen passiven Privatbestechung im Sinne von Art. 4a Abs. 1 lit. b i.V.m.\nArt. 23 Abs. 1 aUWG.\n\n"}