{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-07-11", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-39_2022-07-11.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_39_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_39", "Checksum": "1ed198f00ee43444dae63ee4d2a992d7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 39"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:54:11", "Checksum": "3c17e10d884cde891537a88cd29d46ec", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39\nRegeste:\nmehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial\n\n4. Mit Schreiben vom 13. September 2021 (Postaufgabe: 14. September 2021) meldete die\nStaatsanwaltschaft (SG GD 3/10), mit Schreiben vom 15. September 2021 (Postaufgabe:\ngleichentags) die Beschuldigte (SG GD 4/20), mit Schreiben vom 10. September 2021\n(Postaufgabe: 14. September 2021) die Privatklägerinnen B.a.________AG und\nB.b.________Ltd.. (SG GD 6/1/18) und mit Schreiben vom 14. September 2021\n(Postaufgabe: gleichentags) die Privatklägerin H.________ AG (SG GD 6/2/6) schriftlich bei\nder\nVorinstanz Berufung an.\n\n5. Am 4. Oktober 2021 versandte die Vorinstanz das begründete Urteil. Dieses wurde von den\nbeiden Verteidigern, dem Rechtsvertreter der Privatklägerin B.a.________AG und\nB.b.________Ltd.. und dem beschwerten Dritten am 5. Oktober 2021 in Empfang genommen\n(SG GD 10/2/1-2; 10/3/1/1; 10/5/1/1). Der Rechtsvertreter der Privatklägerin H.________ AG\nnahm das Urteil am 6. Oktober 2021 entgegen (SG GD 10/4/1/1). Der Urteilsspruch\nbetreffend die Beschuldigte lautete wie folgt:\n\n\"A. D.________\n\n1. Die Beschuldigte D.________ wird von folgenden Tatvorwürfen freigesprochen:\n\n1.1 gewerbsmässiger Betrug gemäss Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB, eventualiter mehrfache\nungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB (betreffend die\nZahlung der V.________Ltd. über USD 35'000.00 vom 4. Januar 2012 sowie sämtliche\nZahlungen der W.________Ltd. und der X.________Ltd.\n\n1.2 mehrfacher Betrug gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB, eventualiter Gehilfenschaft zum mehrfachen\nBetrug gemäss Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 StGB.\n\n2. Die Beschuldigte D.________ wird der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss\nArt. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB schuldig gesprochen.\n\n3. Sie wird dafür bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des\nbedingten Strafvollzuges für eine Probezeit von zwei Jahren.\n\n4.1 Die, die Beschuldigte D.________ betreffenden Verfahrenskosten betragen\n\nCHF 32'502.40 Untersuchungskosten Verfahren 2A 2015 109\nCHF 2'393.00 Untersuchungskosten Verfahren 2A 2016 75\nCHF 13'500.00 Entscheidgebühr\nCHF 600.00 gerichtliche Auslagen\nCHF 48'995.40 Total\n\nDiese Kosten sind wie folgt zu tragen:\n- Die Untersuchungskosten des Verfahrens 2A 2015 109 werden der Beschuldigten zu drei\nVierteln auferlegt. Das restliche Viertel wird auf die Staatskasse genommen.\n- Die Untersuchungskosten des Verfahrens 2A 2016 75 werden auf die Staatskasse\ngenommen.\nSeite 5/123\n\n- Die Entscheidgebühr und die gerichtlichen Auslagen werden der Beschuldigten zu 67%\nauferlegt. Die weiteren 33% werden auf die Staatskasse genommen.\n\n4.2 Das beschlagnahmte Guthaben auf dem, auf die Beschuldigte D.________ lautenden\nPrivatkonto 0273-107677.XXX bei der M.________Bank wird mit den, der Beschuldigten\nauferlegten Verfahrenskosten bzw. der entsprechenden staatlichen Forderung verrechnet, soweit\nder beschlagnahmte Betrag nicht zur Durchsetzung der gegenüber der Beschuldigten\nfestgesetzten Ersatzforderung gemäss Ziff. I.10 des Urteilsdispositivs und zur Deckung der beim\nStaat ggfls. anfallenden Vollstreckungskosten in Zusammenhang mit dieser Ersatzforderung\nverwendet wird.\n\n5. Die Beschuldigte D.________ wird für die Aufwendungen in Zusammenhang mit ihrer erbetenen\nVerteidigung mit CHF 28'455.41 aus der Staatskasse entschädigt.\n\nDie Entschädigung wird mit den, der Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten verrechnet.\n\n6. Der Antrag [der B.a.________AG], die Beschuldigte [D.________] zu verpflichten, der\nPrivatklägerin B.a.________AG Schadenersatz von CHF 1'079'121.30\n(CHF 741'885.30 + CHF 337'236.00) zuzüglich Zins zu 5% auf CHF 854'500.15\n(CHF 517'264.15 + CHF 337'236.00) ab 24. Juni 2021 zu bezahlen, wird abgewiesen.\n\n7. Der Antrag [der B.b.________Ltd. die Beschuldigte [D.________] zu verpflichten, der\nPrivatklägerin B.b.________Ltd. CHF 566'878.90 zuzüglich Zins zu 5% auf CHF 407'644.10 ab\n24. Juni 2021 zu bezahlen, wird abgewiesen.\n\n8. Der Antrag [der B.a.________AG und der B.b.________Ltd. die bei der Beschuldigten\n[D.________] sichergestellten und beschlagnahmten Vermögenswerte, insbesondere das Bargeld,\ndie Bankguthaben der Beschuldigten und das mit einer Grundbuchsperre belegte Grundstück Nr.\nxxx STWE Nr. D-5 im OG, GBBl xxx im Grundbuch S.________, einzuziehen, soweit nötig zu\nverwerten und den Erlös gegen Abtretung der entsprechenden Ersatzansprüche zur\nWiderherstellung des rechtmässigen Zustands den Privatklägerinnen B.a.________AG und\nB.b.________Ltd. herauszugeben, wird abgewiesen.\n\n9. Vom Guthaben des auf die Beschuldigte D.________ lautenden Privatkontos 0273-107677.XXX\nbei der M.________Bank werden USD 40'050.00 bzw. der entsprechende Gegenwert in\nSchweizer Franken zum Kurswert im Rechtskraftzeitpunkt an die B.a.________AG\nausgehändigt.\n\n"}