{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-07-11", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-39_2022-07-11.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_39_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa6195f00a03460c5e35580d76f597c3b500c297782f896214fc74b2be20e62772398fc4c52604657e44fdbf2c5a7f4708&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_39", "Checksum": "1ed198f00ee43444dae63ee4d2a992d7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 39"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:54:11", "Checksum": "3c17e10d884cde891537a88cd29d46ec", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 11.07.2022 S 2021 39\nRegeste:\nmehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Berufung Privatkläger/in oder Dritte/r von SG Kollegial\n\nStrafabteilung S 2021 39-41\n\nOberrichter lic.iur. M. Siegwart, Abteilungspräsident\nOberrichter lic.iur. St. Dalcher\nOberrichter Dr.iur. A. Staub\nGerichtsschreiber MLaw F. Eller\n\nUrteil vom 11. Juli 2022\n\nin Sachen\n\nStaatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach, 6301 Zug,\nvertreten durch Staatsanwalt lic.iur. A.________,\nAnklägerin, Berufungsbeklagte und Anschlussberufungsklägerin,\n\nund\n\n1. B.a.________AG,\n\n2. B.b.________Ltd.,\n\nbeide vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. C.________,\nPrivatklägerinnen im Zivil- und Strafpunkt, Berufungsklägerinnen, Berufungsbeklagte und\nAnschlussberufungsbeklagte,\n\ngegen\n\nD.________, geb. tt.mm.1977 in .________, ukrainische Staatsangehörige, wohnhaft in\nE.________,\nerbeten verteidigt durch Rechtsanwalt lic.iur. F.________,\nBeschuldigte, Berufungsklägerin, Berufungsbeklagte und Anschlussberufungsbeklagte,\n\nsowie\n\nG.________,\ndurch Verfahrenshandlungen beschwerter Dritter, Berufungsbeklagter und\nAnschlussberufungsbeklagter,\n\nbetreffend\nSeite 2/123\n\ngewerbsmässiger Betrug, evtl. ungetreue Geschäftsbesorgung\n\n(Berufungen der Beschuldigten und der Privatklägerinnen sowie Anschlussberufung der\nStaatsanwaltschaft gegen das Urteil des Strafgerichts des Kantons Zug, Kollegialgericht, vom 7.\nSeptember 2021; SG 2020 13)\nSeite 3/123\n\nSachverhalt und Überblick über das Verfahren\n\n1.\n1.1 Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) legt\nD.________ (nachfolgend: Beschuldigte) im Verfahren 2A 2015 109 gewerbsmässigen\nBetrug, eventualiter qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der\nB.a.________AG und der B.b.________Ltd.. zur Last. Sie habe als für den Verkauf von\nEisenerzkonzentrat verantwortliche Mitarbeiterin mit vier chinesischen Gesellschaften\nKaufverträge ausgehandelt und sich jeweils zusätzliche Kommissionen zusichern lassen.\nDiesen Umstand habe sie gegenüber ihren Vorgesetzten verschwiegen und diese arglistig\ndarüber getäuscht, dass sie die Kaufpreise um ihre separaten Kommissionen gekürzt habe.\nIm Irrtum darüber, dass sie das Eisenerzkonzentrat für keinen höheren als den von der\nBeschuldigten ausgehandelten Preis hätten verkaufen können, habe die B.a.________AG\nund die B.b.________Ltd.. entsprechende Lieferungen ausgelöst, wodurch ihnen ein\nSchaden im Umfang der seitens der Beschuldigten zwischen Januar 2012 und April 2015\nvereinnahmten Kommissionen von total USD 1'026'620.82 entstanden sei.\n\n1.2 Im Verfahren 2A 2016 75-76 wird I.________ und der Beschuldigten mehrfacher Betrug,\neventualiter entsprechende Gehilfenschaft, zum Nachteil der H.________ AG vorgeworfen.\nI.________ habe als für den Verkauf von \"Russian Low Volatility PCI Coal\" zuständige\nMitarbeiterin mit zwei chinesischen Gesellschaften Kaufverträge ausgehandelt und die\nBeschuldigte habe vorab den Kontakt zu diesen Kunden hergestellt sowie den\nKohleverkauf eingefädelt. Zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis habe sich die\nBeschuldigte Kommissionen in Höhe von total USD 56'741.00 zahlen lassen und zwischen\nJuni 2012 und Februar 2013 USD 28'355.25 an I.________ weitergeleitet. Diesen Umstand\nhabe I.________ gegenüber ihren Vorgesetzten verschwiegen und diese arglistig darüber\ngetäuscht, dass sie die Kaufpreise um ihre separaten Kommissionen gekürzt habe. Im\nIrrtum darüber, die Kohle für keinen höheren als den von I.________ ausgehandelten Preis\nverkaufen zu können, habe die H.________ AG die entsprechenden Lieferungen ausgelöst,\nwodurch ihr ein Schaden von USD 28'355.25 entstanden sei (SG GD 1; OG GD 1\nSachverhalt Ziff. 1).\n\n2. Die Hauptverhandlung vor dem Strafgericht des Kantons Zug, Kollegialgericht\n(nachfolgend: Vorinstanz), fand am 21. und 22. Juni 2021 statt (SG GD 9/1-2). Im Rahmen\nder Vorfragen stellte die Verteidigung verschiedene Beweisanträge (SG GD 9/1 S. 2-3, SG\nGD 9/1/1). Die Verfahrensleitung der Vorinstanz erklärte, dass die Beweisanträge im\nAnschluss an die Einvernahmen behandelt würden (SG GD 9/1 S. 3). Im Beweisverfahren\nwurden J.________, K.________ und L.________ als Zeugen und die Beschuldigte sowie\nI.________ zur Person und Sache befragt (SG GD 9/1/2-7). Im Rahmen der\nBeweisergänzungsanträge reichten die Vertreter der Privatklägerinnen und die beiden\nVerteidiger jeweils Unterlagen ein (SG GD 9/2 S. 1). Die Vorinstanz nahm die eingereichten\nDokumente zu den Akten und wies die übrigen Beweisanträge der Verteidigung der\nBeschuldigten D.________ ab (SG GD 9/2 S. 2). Nach Abschluss des Beweisverfahrens,\nden Parteivorträgen und den Schlussworten der Beschuldigten teilte die Vorinstanz den\nParteien mit, dass das Urteil aufgrund ihres Einverständnisses schriftlich eröffnet werde\n(SG GD 9/2 S. 10).\nSeite 4/123\n\n3. Am 7. September 2021 fällte die Vorinstanz ihr Urteil und versandte es am 8. September\n2021 im Dispositiv (SG GD 10/1). Dieser Urteilsspruch wurde von der Staatsanwaltschaft,\nder Verteidigung der Beschuldigten D.________, der Verteidigung der Beschuldigten\nI.________, dem Rechtsvertreter der Privatklägerin H.________ AG und vom beschwerten\nDritten am 9. September 2021 und vom Rechtsvertreter der Privatklägerinnen\nB.a.________AG und B.b.________Ltd.. am 10. September 2021 in Empfang genommen\n(SG GD 10/1/1).\n\n"}