8. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen CHF 4'000.00Entscheidgebühr CHF 80.00 Auslagen CHF 4'080.00Total und werden zu einem Viertel (CHF 1'020.00) dem Beschuldigten auferlegt und zu drei Vierteln (CHF 3'060.00) auf die Staatskasse genommen. 9. Dem Beschuldigten wird für seine anwaltliche Verteidigung im Berufungsverfahren eine Entschädigung von CHF 4'125.00 (Auslagen und MWST inbegriffen) aus der Staatskasse zugesprochen.