5. Der Beschuldigte wird für die in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche bestraft mit einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 300.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Probezeit von zwei Jahren. 6. Die Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen gesamthaft CHF 7'963.80 und werden – in Bestätigung der Kostenregelung der Vorinstanz – vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt. 7. Der Beschuldigte wird für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner erbetenen Verteidigung im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Hauptverfahren nicht entschädigt.