Die Kosten der anwaltlichen Verteidigung sind daher auf insgesamt CHF 5'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) festzusetzen. Davon sind dem Beschuldigten drei Viertel (CHF 4'125.00) zu ersetzen. Seite 36/37 Urteilsspruch 1. Es wird festgestellt, dass die mit Urteil des Einzelrichters am Strafgericht des Kantons Zug vom 14. Juli 2021 gegen den Beschuldigten B.________ ausgefällten Schuldsprüche betreffend Misswirtschaft gemäss Art. 165 Ziff. 1 StGB und Unterlassung der Buchführung gemäss Art. 166 StGB in Rechtskraft erwachsen sind.