2. 2.1 Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird bezüglich eines Tatvorwurfs eingestellt (Urkundenfälschung im Amt), bezüglich zwei Tatvorwürfen (Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung) wird der Beschuldigte freigesprochen und betreffend zwei weiteren Tatvorwürfen (Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung) schuldig gesprochen.