4.3.3 Der Beschuldigte hat ausgesagt, die Eröffnungsbilanz ohne Kontrolle weitergeleitet zu haben, was angesichts der offenbar langjährigen Zusammenarbeit mit der N.________Treuhand AG (act. HD 4/1/16 Ziff. 9.1; OG GD 14 S. 12 Ziff. 36) und der mit J.________ vereinbarten Aufgabenteilung, wonach sich dieser um die eigentliche Geschäftsführung und insbesondere die finanziellen Angelegenheiten kümmerte (act. HD 4/1/5 Ziff. 7.1), nicht abwegig erscheint.