Aufträge für Sitzverlegungen, Gründungen, usw. erhalten und dem Treuhänder Mandate für die Buchhaltung gebracht (OG GD 14 S. 11-12 Ziff. 35-36, 38). 4. Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung 4.1 Wie die Vorinstanz zutreffend dargelegt hat, ist der äussere, in der Anklageschrift umschriebene Sachverhalt mit einer Ausnahme, der Höhe der Darlehensschuld gegenüber I.________, durch das Beweisergebnis rechtsgenügend erstellt. Dies wurde im Berufungsverfahren von den Parteien auch nicht beanstandet. Es wird deshalb auf die Erwägungen der Vor-instanz verwiesen (OG GD 1 E. III.2.6-2.7). 4.2 Objektiver Tatbestand