__ als verantwortliche Person an (act. 15/5/20). Da diese Person aber nicht der Geschäftsleitung angehörte, was eine von diversen Bedingungen war, wurde der Antrag wiederum abgelehnt. Der dritte Antrag vom 08.04.2011 wurde sodann vom Bundesamt für Verkehr genehmigt: Der F.________AG wurde am 03.05.2011 die Lizenz Nr. xxx für den gewerblichen innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen erteilt - gültig vom 03.05.2011 bis 02.05.2016 -, dies obwohl der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht den wahren Tatsachen entsprach (act. 15/5/3)." 2. Rechtliche Grundlagen