Der Antrag vom 08.04.2011, gestützt auf welchen der F.________AG die Zulassungsbewilligung vom Bundesamt für Verkehr erteilt worden ist, wurde von B.________ unterzeichnet (act. 15/5/4). Mit seiner Unterschrift bestätigte er, dass alle Angaben im Zusammenhang mit diesem Antrag wahrheitsgetreu gemacht worden sind. Dass dem nicht so war, dessen waren sich B.________ und J.________ bewusst. Beide wussten darum, dass die dem Antrag beigelegte "Eröffnungsbilanz" vor allem die Darlehensschuld gegenüber I.________ nicht vermerkt war und die Gesellschaft eigentlich von Beginn weg überschuldet war.