Diese "Eröffnungsbilanz" war notwendig, um die Erteilung einer Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmung gestützt auf Art. 3 STUG (SR 744.10) zu erhalten. Gemäss Verordnung zu diesem Gesetz muss sich das Eigenkapital auf mind. CHF 14'400.00 für das erste Fahrzeug belaufen. Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist dem Antrag zur Erteilung einer Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmung daher eine Kopie der aktuellen Jahresrechnung beizulegen, welche aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang besteht.