"Im Auftrag von J.________ erstellte M.________ von der (damaligen) N.________Treuhand AG (auch act. 24/2/7/44), eine mit dem 25.03.2010 datierte Eröffnungsbilanz der F.________AG per 23.02.2010 (act. 15/5/13 = act. 27/72; act. 22/1/10, Ziff. 39, EV J.________). J.________ stellte diese am 24.03.2010 B.________ zwecks Weiterleitung an das Bundesamt für Verkehr zu (act. 27/69-72). Diese von den tatsächlichen Verhältnissen (vgl. Bilanz unter Ziffer 2.4) grundlegend abweichende, verfälschte Bilanz präsentiert sich wie folgt: [Abdruck der Bilanz]