Es kann deshalb nicht gefolgert werden, er habe eine Falschbeurkundung hingenommen bzw. sich mir ihr abgefunden. Folglich kann ihm auch nicht vorgeworfen werden, die Tatbestandsverwirklichung in Kauf genommen zu haben. Vielmehr hat er darauf vertraut, dass die Urkunde korrekt ist, zumal es sich grundsätzlich um ein Routinegeschäft handelte. Bis zum fraglichen 29. Dezember 2009 hatte der Beschuldigte gemäss seinen Aussagen bereits 100-150 Gesellschaftsgründungen gemacht. Gerade in der Routine passieren jedoch Fehler. Man handelt weniger vorsichtig und überdenkt und hinterfragt nicht mehr alles, da man es schon oft gemacht hat.