Aufgrund der Beweislage ist jedoch nicht zweifelsfrei erstellt, dass ihm seine Fehlüberlegung bzw. sein Fehler bewusst war. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er aufgrund des von ihm unkritisch erstellten und abgeschlossenen Darlehensvertrages und der anschliessenden Gründung der F.________AG mit den bereits vorbereiteten Urkunden, ohne diese bzw. die Gründungsvoraussetzungen nochmals sorgfältig zu prüfen, die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung gar nicht erkannt hat.