den Darlehensvertrag auch mit J.________ geschlossen hätte, wenn der Beschuldigte ihr erklärt hätte, dass ein Vertrag mit der F.________AG in Gründung aufgrund der Gründungsvoraussetzungen nicht möglich gewesen wäre, bzw. er gar nicht erklärt hätte, der Vertrag müsse mit der Firma gemacht werden. Da der Vertrag aber mit der F.________AG in Gründung geschlossen worden ist, muss Seite 18/37 davon ausgegangen werden, dass dem Beschuldigten diese "Unmöglichkeit" bzw. seine Fehlüberlegung im Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages nicht bewusst war.