(OG GD 14 S. 10 Ziff. 31; die Verteidigung führte an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aus, der Beschuldigte habe den Vertrag mit der F.________AG vorgeschlagen [SE GD 7/1/3 S. 4]). I.________ sagte weiter aus, dass sie das Aktienkapital eigentlich Herrn J.________ hätte überweisen müssen; so habe sie die Zahlung direkt geleistet (act. 22/2/4 Ziff. 26). Sie hätte also das Darlehen auch an J.________ ausbezahlt. Nach dem Gesagten ist deshalb davon auszugehen, dass I.________ den Darlehensvertrag auch mit J.___