Zinsansprüche habe sie mit den Kosten ihrer Reisen verrechnet (act. 22/2/5 Ziff. 31). Die Darlehensforderung habe sie nicht im Konkurs der F.________AG eingegeben, weil die Schuld der F.________AG in Höhe von CHF 130'000.00 am 15. Juni 2016 von einer anderen Gesellschaft J.________s, der K.________OÜ übernommen worden sei (vgl. act. 15/4/12; act. 22/2/10 Ziff. 67, 74). Gemäss diesen Aussagen stand für I.________ damals eine Schenkung offensichtlich nicht im Raum.