6.5), nichts daran, dass es sich bei den von I.________ zur Verfügung gestellten Mitteln aus Sicht der F.________AG nicht um Eigenkapital (Aktienkapital), sondern um Fremdkapital handelte (vgl. Wüstiner, Basler Kommentar, 5. A. 2016, Art. 725 OR N 47).