___ Zinsen bezahlt, obwohl die F.________AG bis zum Konkurs im November 2016 nie einen Gewinn erzielte (act. HD 4/2/3 Ziff. 9-13; act. 27/183). Im Weiteren verzichtete I.________ nur deshalb darauf, ihre Forderung aus dem Darlehensvertrag vom 11. Dezember 2009 im Konkurs der F.________AG einzugeben, weil die Darlehensschuld der F.________AG in Höhe von CHF 130'000.00 am 15. Juni 2016 von einer anderen Gesellschaft J.________s, der K.________OÜ, übernommen worden war (vgl. act. 15/4/12; act. 22/2/10 Ziff. 67-74). Auch änderte selbst ein Rangrücktritt, wie ihn der Beschuldigte annimmt (act. HD 4/1/4 Ziff. 6.5), nichts daran,