Sodann sagte I.________ aus, dass sie zwar keine Rückzahlungen erhalten habe, aber ihre Zinsansprüche mit den Kosten für Reisen mit der F.________AG verrechnet habe (act. 22/2/5 Ziff. 31 f.). Dies bestätigte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung insofern, als er erklärte, von I.________ nie etwas über ausstehende Zins- oder Amortisationszahlungen gehört zu haben, und J.________ ihm gesagt habe, I.________ sei wieder einmal mitgekommen (OG GD 14 S. 9-10 Ziff. 29). Dementsprechend wurden auf dem Kapital von I.________ Zinsen bezahlt, obwohl die F.________AG bis zum Konkurs im November 2016 nie einen Gewinn erzielte (act.