20/1/4-6). Am 16. Dezember 2009 verfasste der Beschuldigte ein Schreiben an die Darlehensgeberin I.________ betreffend Änderung des Pfandobjekts. I.________ hat das Schreiben wunschgemäss am 18. Dezember 2009 gegengezeichnet (act. 20/1/7-8) und kurz darauf dürfte dieses beim Beschuldigten eingegangen sein. Ebenfalls am 16. Dezember 2009 eröffnete der Beschuldigte bei der H.________-Bank ein Aktienkapital-Einzahlungskonto, wobei er I.________ als Einzahlerin und J.________ als wirtschaftlich Berechtigten deklarierte (act. 23/1/2/1-2).