Er habe für I.________ den Vertrag bereit gemacht, eine lange Laufzeit [vorgesehen] und dass es, wenn überhaupt, zurückbezahlt werde. Darauf habe er sich konzentriert. Und da sei ihm ein Missgeschick passiert. Er habe das überhaupt nicht absichtlich so gemacht (SE GD 7/1/1 S. 4). Zum Vorwurf der Erschleichung einer falschen Beurkundung gab der Beschuldigte an, ihm sei bei der Einreichung nicht bewusst gewesen, dass es ein Fehler gewesen sei. Das sei ihm erstmals bewusst geworden, als die Staatsanwaltschaft bei ihm eine Hausdurchsuchung gemacht habe. Er habe in der ganzen Zeit nicht gedacht, dass ihm ein Fehler passiert sein sollte.