tigten deklariert habe, gab der Beschuldigte an, dass dies so sein werde. Er müsse auch sagen, für ihn sei damals die F.________AG und J.________ praktisch das gleiche gewesen. J.________ habe das Geld auch verwaltet und gebraucht. Er [der Beschuldigte] habe mit diesem Geld nie etwas gemacht. I.________ sei damit einverstanden gewesen, dass J.________ bzw. die F.________AG mit dem Geld hätten machen können, was er/sie wollte/n (act. HD 4/1/3 Ziff. 6.3). Aus seiner Sicht habe dieses Geld der Darlehensgeberin zur freien Verfügung der Gesellschaft gestanden.