Das Geld hätte nach einem gewissen längeren Zeitraum von der AG aus dem erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft zurückbezahlt werden sollen. Dies betreffe die Zins- und Amortisationszahlungen. Nach seiner Erinnerung sei das mehr als ein Jahr nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gewesen. Es sei auch diskutiert worden, dass die Raten nicht allzu hoch sein sollten. Es sei auch darüber gesprochen worden, dass die AG einen Bus kaufen würde. Er [der Beschuldigte] habe dann vorgeschlagen, einen Eigentumsvorbehalt in den Darlehensvertrag aufzunehmen (act. HD 4/1/3 Ziff.